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   BVerwG, 04.09.1987 - 4 CB 34.87   

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https://dejure.org/1987,2596
BVerwG, 04.09.1987 - 4 CB 34.87 (https://dejure.org/1987,2596)
BVerwG, Entscheidung vom 04.09.1987 - 4 CB 34.87 (https://dejure.org/1987,2596)
BVerwG, Entscheidung vom 04. September 1987 - 4 CB 34.87 (https://dejure.org/1987,2596)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bestandsschutz bei Überschreitung der später genehmigten Maße von Beginn an - Genehmigung des Neubaus einer zu keiner Zeit planungsrechtlich zulässigen abgebrannten Anlage - Auslegung des Merkmals "zulässigerweise errichten" in § 35 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuerrichtung eines i.S. von § 35 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 BBauG "zulässigerweise errichteten Gebäudes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1987 - 4 CB 34.87
    Hinsichtlich des zweiten das Berufungsurteil selbständig tragenden Grundes macht die Beschwerde ausschließlich geltend, das Berufungsgericht habe nur unter Abweichung vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - (Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 41 = NJW 1986, 2126) zu der Annahme gelangen können, der Kläger habe nicht alsbald nach der Brandzerstörung im Jahre 1974 ein vergleichbares Gebäude errichten wollen.
  • BVerwG, 27.11.1980 - 4 B 214.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Baurechtswidrigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 04.09.1987 - 4 CB 34.87
    Diese Frage war ein wesentlicher Streitpunkt in dem mit Beschluß des erkennenden Senats vom 27. November 1980 - BVerwG 4 B 214.80 - abgeschlossenen Verfahren.
  • BVerwG, 27.07.1994 - 4 B 48.94

    Bauplanungsrecht: Neuerrichtung eines zulässigerweise im Außenbereich errichteten

    Das Berufungsgericht hat ferner zutreffend darauf hingewiesen, daß § 35 Abs. 4 BauGB als Ausnahmevorschrift grundsätzlich eng auszulegen ist (BVerwG, Beschluß vom 4. September 1987 - BVerwG 4 CB 34.87 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 239 - BRS 47 Nr. 83, zu Nr. 3; Beschluß vom 29. September 1987 - BVerwG 4 B 191.87 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 240 - NVwZ 1988, 357 , zu Nr. 1; Beschluß vom 31. Mai 1988 - BVerwG 4 B 88.88 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 249 - NVwZ 1989, 355 , zu Nr. 5).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 6.97

    Bauen im Außenbereich; Ersatzbau für durch Brand zerstörtes Gebäude;

    Sie ist im Interesse des vom Gesetzgeber gewollten Schutzes des Außenbereichs eher eng als weit auszulegen (BVerwG, Beschluß vom 4. September 1987 - BVerwG 4 CB 34.87 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 239).
  • BVerwG, 29.09.1987 - 4 B 191.87

    Grenzen der Anwendbarkeit von § 35 Abs. 4 BauGB bei privilegierten

    § 35 Abs. 4 BauGB ist eine Ausnahmevorschrift und schon deshalb eng auszulegen (s. auch Beschluß des Senats vom 4. September 1987 - BVerwG 4 CB 34.87 - zu § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG, § 35 Abs. 4 Nr. 3 BauGB).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2006 - 1 KN 4/06
    Dass sie nicht dem Schutz individueller Interessen bestimmt ist von den oben in Betracht gezogenen Ausnahmen einmal abgesehen , wird auch durch ihre Stellung in Abschnitt VI des Landeswaldgesetzes, der die Überschrift Waldschutz trägt, bekräftigt (im Ergebnis ebenso für entsprechende landesrechtliche Vorschriften: BayVGH, Urt. v. 10.03.1987 Nr. 1 B 86.02710 , BRS 47 Nr. 83; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.11.1989 3 S 1927/89 , BRS 49 Nr. 82 u. v. 31.08.1995 8 S 1719/95 , BRS 57 Nr. 231).
  • VGH Bayern, 20.12.2010 - 1 B 10.2057

    Durch Umbau einer Boots- und Badehütte in den ersten Jahren nach dem zweiten

    Die Grenze der Geringfügigkeit wird jedoch jedenfalls dann überschritten, wenn das Gebäude durch die Abweichungen einen anderen Zuschnitt erhalten hat (vgl. BVerwG vom 4.9.1987 BRS 47 Nr. 83 [zu § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1996 - 7 A 2792/93

    Erteilung einer Baugenehmigung für die Wohnnutzung einer Dachgeschosswohnung;

    Wie aus dem insoweit eindeutigen Wortlaut des Gesetzes folgt, bezieht sich das Tatbestandsmerkmal "zulässigerweise errichtet" in § 35 Abs. 4 Nr. 5 BauGB, das angesichts des Ausnahmecharakters der Vorschrift eher eng als weit auszulegen ist, - zum Merkmal "zulässigerweise errichtet" in § 35 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BBauG vgl.: BVerwG, Beschluß vom 4. September 1987 - 4 CB 34.87 - BRS 47 Nr. 83 - auf den Begriff "Wohngebäude".
  • VG Cottbus, 23.01.2018 - 3 K 1434/16

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Bauvorbescheides zur Erweiterung eines im

    Die Vorschrift ist als Ausnahmeregelung eng auszulegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. September 1987 - 4 B 191/87 -, juris Leitsatz; Beschluss vom 04. September 1987 - 4 CB 34/87 -, juris Rn. 6).
  • VG Minden, 20.01.2005 - 9 K 5679/03

    Erteilung eines Vorbescheides für die Errichtung eines Einfamilienhauses im

    Sie kann sich nicht auf § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als eher eng auszulegende Ausnahmevorschrift - vgl. BVerwG, Beschluss vom 04. September 1987 - BVerwG 4 CB 34.87, BRS 47 Nr. 83 - berufen.
  • VG Würzburg, 13.10.2009 - W 4 K 09.24

    Bestandsschutz; genehmigungsfreie Errichtung; zulässigerweise errichtet?;

    Diese Vorschrift ist im Interesse des vom Gesetzgeber gewollten Schutzes des Außenbereiches eher eng als weit auszulegen (BVerwG, B.v. 04.09.1987 - BVerwG 4 CB 34.87, Buchholz 406.11, § 35 BauGB Nr. 239).
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